Tipps: Eigennutzung von Ferienwohnung oder Ferienhaus
Ferienimmobilie für den eigenen Urlaub nutzen – Tipps & Infos
Eine Ferienimmobilie kann gleichzeitig Urlaubsdomizil und Einnahmequelle sein, wenn sie richtig eingerichtet, verwaltet und genutzt wird. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus nicht nur vermieten, sondern auch für eigene Urlaube nutzen möchten, sollten Sie von rechtlichen Vorgaben bis zu Einrichtung und Gästekomfort einige Punkte berücksichtigen. Was Sie bei der Eigennutzung Ihrer Ferienimmobilie beachten müssen, erfahren Sie hier.
1. Welche Vorteile bieten Vermietung und Eigennutzung einer Ferienimmobilie?
Wenn Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung Ihr Eigen nennen können, profitieren Sie sowohl von der touristischen Vermietung als auch von der Eigennutzung Ihrer Ferienimmobilie:
Sie können regelmäßig – oder auch mal spontan – Urlaub in den „eigenen vier Wänden“ machen
Damit Sie sich richtig zuhause fühlen, können Sie Ihre Unterkunft nach Ihrem persönlichen Geschmack und Ihren Bedürfnissen einrichten.
Bei einer Eigennutzung Ihrer Ferienimmobilie sparen Sie die Mietkosten, die Sie woanders für Ihren Urlaub bezahlen müssten.
In der Zeit, in der Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung nicht selbst nutzen, erhalten Sie Einnahmen aus der touristischen Vermietung Ihrer Unterkunft. Damit können Sie die laufenden Kosten decken oder die Immobilie per se finanzieren.
Folgende weitere Vorteile genießen Sie als Vermieterin oder Vermieter bei Eigennutzung Ihres Ferienhauses bzw. Ihrer Ferienwohnung:
Sie haben Ihre Immobilie regelmäßig selbst im Blick.
Sie können Zustand und Qualität Ihrer Einrichtung aus eigener Erfahrung beurteilen.
Sie können Reparaturen, Reinigung und ähnliche Wartungsaufgaben selbst erledigen oder vor Ort besser überwachen.
Sie können die Attraktivität Ihres Ferienhauses bzw. Ihrer Ferienwohnung für Ihre Gäste gezielter optimieren. Das können praktische Details sein sowie persönliche Tipps zu Attraktionen rund um die Urlaubsdestination.
2. Welche Aspekte sollten Sie bei der Eigennutzung berücksichtigen?
Steuerliche und rechtliche Bestimmungen
Die steuerliche Einstufung eines Ferienhauses als Zweitwohnsitz hängt von Nutzung, Lage und Häufigkeit der Aufenthalte ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was Sie berücksichtigen sollten:
Klärung, ob die Immobilie steuerlich als Zweitwohnsitz gilt
Mögliche Zweitwohnungssteuer
Notwendige Versicherungen (z. B. Gebäude, Inventar, Haftpflicht)
Klare Regelungen zur Vermietung und teilweisen Eigennutzung
Tipp: Rechtliche und steuerliche Vorgaben unbedingt vor der Vermietung abklären!
Wie weit darf die “persönliche Note” einer vermieteten Ferienunterkunft gehen?
Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie neben der Privatnutzung auch vermieten möchten, sollten Sie überlegen, inwieweit Sie sie mit persönlichen Dingen wie Familienfotos ausstatten möchten. Denn es kann vorkommen, dass Möbel, Dekorationsartikel oder Geschirr durch Gäste beschädigt werden. Darüber hinaus kann eine zu persönliche Einrichtung Ihrer Ferienwohnung die Attraktivität für Gäste gegebenenfalls schmälern.
Folgende Gegenstände sollten Sie nicht in Ihrer Ferienimmobilie aufbewahren:
Familienfotos
Kleidung
Medikamente (außer einem Erste-Hilfe-Kasten)
Zu viele Dekorationsartikel
Politische oder religiöse Symbole
Computer, Dokumente oder andere sensible Gegenstände
Tipp: Lagern Sie persönliche Dinge in Bereichen, die Gäste nicht betreten können, wie beispielsweise auf dem Dachboden oder im Keller. Alternativ können Sie die Gegenstände auch in einem separaten Raum oder einem abschließbaren Schrank aufbewahren.
3. Wie richte ich meine Ferienimmobilie ein, damit es allen gefällt?
Wenn Sie Ihr Ferienhaus sowohl selbst nutzen als auch erfolgreich vermieten möchten, ist es wichtig, dass sich Urlaubsgäste darin wohlfühlen. Setzen Sie auf eine Inneneinrichtung, die möglichst viele potenzielle Gäste anspricht.
Folgende Grundausstattung sollte in Ihrem Ferienhaus bzw. Ihrer Ferienwohnung vorhanden sein:
hochwertige und vollständige Möblierung
eine für die Gästezahl angemessene Menge an Geschirr, Besteck und Wäsche
gängige Haushaltsgegenstände, auch wenn Sie selbst diese bei der Eigennutzung der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses nicht unbedingt benötigen
ein abschließbarer Lagerraum für Wäsche und ein gut sortierter Vorrat an Reinigungsmitteln und Putzutensilien
Ausführliche Tipps für eine passende und ansprechende Einrichtung finden Sie im Beitrag Ferienhaus & Ferienwohnung einrichten – was sollten Sie hierbei beachten?.
4. Suchen Sie sich professionelle Unterstützung!
Profitieren Sie bei der Vermietung Ihres Ferienhauses oder Ihrer Ferienwohnung von einem starken Partner an Ihrer Seite. Mit über 60 Jahren Erfahrung kennt Interhome die Bedürfnisse und Wünsche seiner Gäste genau. Wir bieten Ihnen:
Unverbindliche Prüfung des Vermietungspotenzials Ihrer Ferienimmobilie
Persönliche Beratung zu Einrichtung und Ausstattung
Unterstützung bei professionellen Fotos für eine optimale Präsentation Ihrer Ferienimmobilie
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie vor Ort:
die Reinigung und Pflege Ihrer Ferienimmobilie
Schlüsselübergabe und Gästebetreuung
Praktische Extras wie Kinderbetten oder Hochstühle
Interessiert an einer Zusammenarbeit? Einfach Kontaktformular ausfüllen - wir melden uns bei Ihnen!
FAQ: Eigennutzung einer saisonal vermieteten Ferienwohnung
Darf ich meine Ferienwohnung jederzeit selbst nutzen?
Ja, sofern keine vertraglichen Einschränkungen bestehen. Eigennutzungszeiten müssen im Kalender blockiert werden, um Überschneidungen mit Gästebuchungen zu vermeiden.Gibt es steuerliche Grenzen für die Eigennutzung?
Ja. Für die volle Absetzbarkeit der Kosten muss die Wohnung überwiegend an fremde Gäste vermietet sein. Überwiegt die Eigennutzung, kann das Finanzamt die steuerlichen Vorteile kürzen.Muss ich die Eigennutzung melden oder im Kalender eintragen?
Bei Agenturen sollte die Zeit gemeldet werden, damit der Buchungskalender aktualisiert wird. Bei Eigenvermietung reicht das Blockieren im Kalender.Was passiert mit bestehenden Buchungen, wenn ich kurzfristig selbst nutzen möchte?
Bestehende Gästebuchungen haben Vorrang. Kurzfristige Stornierungen können Kosten, Ärger oder Vertragsstrafen verursachen.Welche Kosten zählen während der Eigennutzung als privat?
Betriebskosten sowie nicht absetzbare Aufwendungen während der Eigennutzung gelten als privat und müssen steuerlich getrennt werden.
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