Header_image_2040x600_FAQ

FAQ

  • Ist der Vertrag befristet?

    Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart.    

  • Kann ich einen Vertrag außerordentlich kündigen?

    Sofern weder für Sie noch für Interhome ein Mehraufwand bzw. Mehrkosten entstehen (z.B. weil Kunden umgebucht werden müssen), kann der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
  • Wie werde ich über meine Buchungen informiert?

    Sie erhalten jedes Mal eine E-Mail oder eine SMS, wenn eine neue Interhome-Buchung getätigt wird. Ebenfalls erhalten Sie ein wöchentliches Update Ihrer Buchungsliste.

  • Erfahre ich, wer in meiner Ferienimmobilie Urlaub macht?

    Der Persönlichkeitsschutz unserer Kunden genießt höchste Priorität. Wir teilen Ihnen jedoch gerne mit, aus welchem Land der Gast kommt.
  • Kann ich auch Eigenbelegungen tätigen?

    Selbstverständlich. Allerdings mit gewissen Einschränkungen, um eine optimale Auslastung ermöglichen zu können.

  • Was kann für die regelmäßige Hygiene in meiner Ferienimmobilie getan werden?

    In vielen Orten sind wir bereits mit einem zuverlässigen Reinigungsteam präsent. Ansonsten sind wir Ihnen bei der Suche nach Reinigungspersonal gerne behilflich. Für Ihre Betten empfehlen wir den Einsatz von Matratzenschonern. Für weitere Tipps wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson.
  • Was mache ich mit meinen persönlichen Gegenständen?

    Hier empfehlen wir unseren Eigentümerinnen und Eigentümern, private Gegenstände und Möbelstücke in einem separaten Raum unterzubringen, bevor Gäste kommen.
  • Habe ich eine Absicherung, wenn Urlaubsgäste Gegenstände beschädigen?

    Die Gäste sind im Schadensfall meist über ihre Privathaftpflicht versichert. Um das Risiko weiter zu mindern, hat Interhome mit ERV eine massgeschneiderte Kollektivversicherung ausgearbeitet, mit der Ihr Eigentum ideal geschützt ist.
  • Was passiert, wenn Interhome Buchungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt stornieren muss? Erhalte ich eine Erstattung, wenn meine Urlaubsgäste nicht anreisen können?

    Ja, dank der Eigentümergarantie von Interhome, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung ERV angeboten wird. Diese ist seit dem 01.07.2022 automatisch bei allen Neubuchungen integriert. Ein überzeugender Mehrwert!

  • Welche Kosten fallen für mich an?

    Die Höhe der Kosten variiert nach Land, Region und Leistungsumfang. Je nach Vertragsvariante werden vom vereinbarten Mietpreis eine Bearbeitungsgebühr und Administrationskosten abgezogen. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.
  • Kann ich meine Mietvergütungen auch monatlich erhalten?

    Ja. Kontaktieren Sie hierzu einfach Ihre persönliche Ansprechperson.
  • Habe ich einen persönliche Ansprechperson?

    Ja. Ihre persönliche Ansprechperson steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
  • Erreiche ich bei Interhome auch jemanden außerhalb der Bürozeiten?

    Ja. In unserem 24/7 Call Center erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Nummer +41 (0) 43 810 91 26.

  • Wie kommuniziert mein privater Schlüsselhalter mit den Gästen, wenn er nur eine Sprache beherrscht?

    Bei Sprachbarrieren helfen wir Ihnen gerne weiter – entweder vor Ort oder über unsere 24-Stunden-Hotline.

  • Wenn ich mit Interhome zusammenarbeite, wo wird meine Ferienimmobilie überall vermarktet?

    Ihre Ferienimmobilie ist nicht nur auf unseren eigenen Webseiten sichtbar, sondern auch weltweit auf Tausenden Buchungsportalen vertreten. Wir übernehmen die gesamte Vermarktung und Sie profitieren von mehr Sichtbarkeit ohne zusätzliche Kosten.
  • Habe ich Einfluss auf die Beschreibung meiner Ferienimmobilie?

    Selbstverständlich. Mit dem Vertrag erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung. Allfällige Ergänzungen oder Korrekturen können Sie bei Ihrer Ansprechperson jederzeit einbringen.
  • Erhalte ich eine Prämie, wenn ich neue Eigentümerinnen und Eigentümer empfehle?

    Für jede vermittelte Eigentümerin und jeden vermittelten Eigentümer erhalten Sie bis zu 600 EUR, je nach Kategorie der Ferienunterkunft.